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   LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13, 9 TaBV 1089/13   

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https://dejure.org/2013,39334
LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13, 9 TaBV 1089/13 (https://dejure.org/2013,39334)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13, 9 TaBV 1089/13 (https://dejure.org/2013,39334)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juli 2013 - 9 TaBV 749/13, 9 TaBV 1089/13 (https://dejure.org/2013,39334)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 1
    Auslegung des Begriffs "vorübergehend"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 24 TaBV 1869/12

    Zustimmungsersetzung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern - Feststellung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    (c) Die erkennende Kammer folgt damit der inzwischen wohl überwiegenden Meinung in der Literatur und obergerichtlichen Rechtsprechung, die bereits in den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (vom 19.12.2012 - 4 TaB 1163/12, vom 09.01.2013 - 24 TaBV 1869/12, vom 01.03.2013 - 9 TaBV 2112/12 und 2113/12, vom 10.04.2013 - 4 TaBV 2094/12, vom 16.04.2013 - 3 TaBV 983/12 u. 3 TaBV 1987/12) zutreffend vertreten und vom Arbeitsgericht unter den Gliederungspunkten I.1.

    In den vorliegenden Fällen mag es, wie die Arbeitgeberin es ausdrückt, "zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs" der kurzfristigen "Zuführung von entsprechendem Personal" bedurft haben, aber es wäre der Arbeitgeberin auch ohne weiteres möglich gewesen, die selbst ausgewählten Leiharbeitnehmer als eigene Mitarbeiter - gegebenenfalls auch befristet - einzustellen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 09.1.2013 - 24 TaBV 1869/12; v. 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12; LAG Niedersachsen v. 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - juris, Rn. 41).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12

    Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern - Wechsel der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    In den vorliegenden Fällen mag es, wie die Arbeitgeberin es ausdrückt, "zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs" der kurzfristigen "Zuführung von entsprechendem Personal" bedurft haben, aber es wäre der Arbeitgeberin auch ohne weiteres möglich gewesen, die selbst ausgewählten Leiharbeitnehmer als eigene Mitarbeiter - gegebenenfalls auch befristet - einzustellen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 09.1.2013 - 24 TaBV 1869/12; v. 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12; LAG Niedersachsen v. 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - juris, Rn. 41).
  • LAG Niedersachsen, 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11

    Zulässigkeit und Sanktionierung der unbefristeten Beschäftigung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    In den vorliegenden Fällen mag es, wie die Arbeitgeberin es ausdrückt, "zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs" der kurzfristigen "Zuführung von entsprechendem Personal" bedurft haben, aber es wäre der Arbeitgeberin auch ohne weiteres möglich gewesen, die selbst ausgewählten Leiharbeitnehmer als eigene Mitarbeiter - gegebenenfalls auch befristet - einzustellen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 09.1.2013 - 24 TaBV 1869/12; v. 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12; LAG Niedersachsen v. 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - juris, Rn. 41).
  • LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    Jedenfalls aber darf sich der Arbeitgeber nicht missbräuchlich selbst bewusst in Zugzwang setzen, um nach § 100 handeln zu können (LAG Hamm v. 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06 - juris).
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann daher seine Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese im Entleiherbetrieb nicht nur vorübergehend beschäftigt werden sollen (BAG, Presseerklärung zum Beschluss vom 10.07.29013 - 7 ABR 91/11 - juris).
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    Bei Einstellungen ist der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG v. 01.06.2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 42, AP Nr. 64 zu § 99 BetrVG Einstellung; v. 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 - AP Nr. 17 zu § 81 SGB IX, Rn. 23; v. 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 21 mwN, AP Nr. 4 zu § 3 AÜG).
  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    Bei Einstellungen ist der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG v. 01.06.2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 42, AP Nr. 64 zu § 99 BetrVG Einstellung; v. 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 - AP Nr. 17 zu § 81 SGB IX, Rn. 23; v. 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 21 mwN, AP Nr. 4 zu § 3 AÜG).
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    Bei Einstellungen ist der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG v. 01.06.2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 42, AP Nr. 64 zu § 99 BetrVG Einstellung; v. 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 - AP Nr. 17 zu § 81 SGB IX, Rn. 23; v. 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 21 mwN, AP Nr. 4 zu § 3 AÜG).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    Wenn das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 12.11.2002 (1 ABR 1/02 - AP Nr. 41 zu § 99 BetrVG 1972) noch die Ansicht vertreten hat, dass eine Überschreitung der damals geltenden Höchstüberlassungsdauer von Arbeitnehmern durch den nahtlosen Einsatz mehrerer Leiharbeitnehmer auf demselben (Dauer-)Arbeitsplatz nicht untersagt war, war das dem Sinn und Zweck der damaligen gesetzlichen Regelung geschuldet.
  • LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05

    Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung von zwei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    Aus diesem Grund kann es auch kein unbeschränktes Entscheidungsrecht des Arbeitgebers mehr geben, Daueraufgaben mit Leiharbeitnehmern durchzuführen (so aber Thüsing, AÜG, 3. Aufl., § 14 Rz. 168 unter Hinweis auf Landesarbeitsgericht Niedersachsen vom 28.02.2006, 13 TaBV 56/05; LAG Düsseldorf vom 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08 - LAGE § 14 AÜG Nr. 4).
  • LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung eines Leiharbeitnehmers

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 3 TaBV 1983/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats - unzulässige nicht nur

  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung; Strohmannkonstruktion,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.04.2013 - 4 TaBV 2094/12

    Einstellung von Leiharbeitern auf Dauerarbeitsplätze - Zustimmungsverweigerung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2013 - 9 TaBV 2112/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei befristeter Einstellung von

  • ArbG Offenbach, 01.08.2012 - 10 BV 1/12

    Vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern - Leiharbeit - personelle

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